Werbemittel für Kunden
Werbemittel sind eine tolle Sache, um Kunden auf sich aufmerksam zu machen. Sowohl bestehende Kunden, als auch Neukunden kann man mit Werbemitteln glücklich machen. Wir haben selber vor Kurzem einige Kugelschreiber für den Netz-Blog drucken lassen. Wenn ich im Gespräch auf meinen Blog zu sprechen komme, brauche ich meinem Gegenüber nur einen Kugelschreiber in die Hand zu drücken und schon kann er meine Webseite nicht so schnell vergessen. Zuhause wird er sich neugierig die Webseite anschauen, die auf dem Kugelschreiber beworben wird.
Neben Kugelschreibern gibt es auch zahlreiche andere Möglichkeiten, Werbegeschenke zu erstellen. So kann man USB-Sticks bedrucken, Kaffeebecher bedrucken oder kleine Aufkleber produzieren lassen. Je nach Zielgruppe lassen sich auch Tüten mit Süßigkeiten oder kleine Kuscheltiere bedrucken.
Dialogmarketing – die Verbindung zwischen High-Tech und BWL
In diesem Blog versuchen wir ja auch immer wieder die Brücke zwischen Technik und anderen Disziplinen herzustellen und mal von SAP-Systemen abgesehen, hat BWL in der Regel eher weniger mit Technik zu tun. Ganz anders sieht es aus, wenn man sich Dialogmarketing anschaut. Hierbei geht es darum den Kunden zu verstehen, deswegen kommt schnell viel Technik zum Einsatz.
Was ist Dialogmarketing?
Beim Dialogmarketing geht es darum eine Beziehung zum Kunden aufzubauen, einen Dialog zu schaffen. Dabei wird versucht diese Bindung über die Marke oder über verschiedene Systeme, bei denen sich der Kunde involviert fühlt, herzustellen. Gute Beispiele sind hierfür BMW weiterlesen
Familienautos sind im Trend
In den achtziger Jahren war es das Sportcoupé in den Neunzigern das Cabrio. Heutzutage werden trendige Kleinwagen mit nur zwei Sitzen bevorzugt von jungen Menschen gekauft. Die Einen kaufen sich das Fahrzeug noch während ihrer Schulzeit, die Anderen im Zuge ihrer Ausbildung oder im Studium. Die Zeit mit dem ersten Auto bleibt für viele unvergesslich und der Verkauf fällt meist schwer. Der Gedanke, dass das alte Fahrzeug ausgedient hat und nun in die Hände eines Bastlers, der noch Ersatzteile für ein anderes Fahrzeug benötigt, gelangen wird, ist für viele schwer zu ertragen. Dennoch ist dieser Schritt für viele junge Menschen einmal nötig, wenn Nachwuchs erwartet wird. Die sportlichen Coupes oder Zweisitzer sind für Kleinkinder schlichtweg ungeeignet. Da die Vorbereitungen auf den Nachwuchs enorm viel Zeit in Anspruch nehmen, ist die Belastung durch die Organisation des Autoverkaufs eine zusätzliche Last. weiterlesen
Zusammenfassung der Störungen beim Kaufvertrag
Ich bin bereits in einigen Artikeln auf die Störungen eines Kaufvertrages eingegangen. Da in Zukunft vermehrt im Blog derbwler über Wirtschaftsthemen geschrieben wird, möchte ich die bisherigen Beiträge zu Kaufvertragsstörungen noch einmal kurz zusammenfassen.
Es gibt sowohl Pflichtverletzungen, die durch den Käufer entstehen, als auch jede, die durch den Verkäufer entstehen.
Schlechtleistung (mangelhafte Lieferung oder Mängel in der Art, Menge, Qualität) Nicht rechtzeitig Lieferung (Lieferungsverzug) Annahmeverzug Nicht rechtzeitig Zahlung (Zahlungsverzug)
Bei Auftreten eines Sachmangels innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen (§ 434, 438 BGB) Nichtlieferung trotz Mahnung bzw. Nichteinhaltung des vereinbarten Liefertermins (§ 286 BGB) Ordnungsgemäße Lieferung der bestellten Ware (§ 293, 294 BGB) Nichtzahlung trotz Mahnung bzw. Nichtzahlung am vereinbarten Termin oder Nichtzahlung der Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 BGB)
Rechtsansprüche des Käufers Rechtsansprüche des Verkäufers
Nacherfüllung (= Beseitigung des Mangels oder Neulieferung)
oder
- nach angemessener Fristsetzung und Fristablauf
- ohne Frist, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert oder die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist bzw. unzumutbar ist
-> Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadensersatz
-> Minderung des Kaufpreises und Schadensersatz
(§ 437, 439, 440, 441, 281, 325 BGB)Nachträgliche Lieferung und Schadensersatz wegen der verzögerten Lieferung
nach angemessener Fristsetzung und Fristablauf:
Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz wegen der nicht erbrachten Lieferung
(§ 280, 323 BGB)Hinterlegung der Sache auf Kosten und Gefahr des Käufers und Klage auf Abnahme der Ware
oder
bei nicht hinterlegungsfähiger Ware nach vorheriger Androhung und Benachrichtigung:
Selbsthilfeverkauf bei einer öffentlichen Versteigerung (§ 372, 383, 384 BGB)Forderung der Zahlung zuzüglich Mahnkosten und Verzugszinsen
Käufer ist ein Verbraucher: Basiszinssatz + 5% p.a.
Käufer ist kein Verbraucher: Basiszinssatz + 8% p.a. (§288 BGB)
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Klaus



