Preisgünstige Todesfallabsicherung

Absicherung im Todesfall

Rainer Sturm / pixelio.de

Nicht selten wird die Wichtigkeit eines passenden Todesfallschutzes unterschätzt. Doch es gibt ganz verschiedene Lebenslagen, in denen Menschen sich gegen den Fall der Fälle absichern sollten. Beispielsweise dann, wenn wirtschaftlich abhängige Kinder existieren. Würde in diesem Fall einem Verdiener der Familie etwas zustoßen, hätte das nicht nur persönliche, sondern auch finanzielle Auswirkungen. Selbst die grundlegenden Kosten für die Lebenshaltung können vom verbleibenden Elternteil häufig nicht mehr finanziell bewältigt werden. Erst recht, wenn eine Familie lediglich einen einzigen Verdiener besitzt, wird die Wichtigkeit einer solchen Absicherung deutlich. Aus diesem Grund achten Banken und Sparkassen beispielsweise im Rahmen von Baufinanzierungen auf eine Todesfallabsicherung. Denn stößt einem Kreditnehmer etwas zu, würde das höchstwahrscheinlich zum Verkauf des finanzierten Objektes führen.

Eine effektive Todesfallabsicherung kann mittels Lebensversicherung geschehen. Dabei existieren zwei verschiedene Versicherungsvarianten – die Risikolebensversicherung und die kapital bildende Lebensversicherung. Wie ihre Bezeichnung bereits vermuten lässt, wird bei Nutzung einer kapital-bildenden Lebensversicherung Geld angespart, das ab Erreichen eines bestimmten Zeitpunktes ausgezahlt wird. Entweder als Einmalzahlung oder in Form einer monatlichen Zusatzrente bis ans Lebensende der versicherten Person. Es handelt sich also praktisch um eine Kombination von Todesfallabsicherung und Altersvorsorge.

Aufgrund des nötigen Sparanteils erfordert die kapital-bildende Lebensversicherung einen recht hohen monatlichen Zahlbetrag, der häufig vor allem jungen Familien zu hoch ist. In diesem Fall ist es günstiger, auf die zweite mögliche Variante der Lebensversicherung zurückzugreifen – die Risikolebensversicherung. Diese gehört zur Gruppe der reinen Risikoversicherungen. Wie beispielsweise auch eine Privathaftpflichtversicherung, sichern diese nur das reine Risiko ab. Für den Fall, dass der Versicherungsfall nie eintritt, schüttet solch ein Vertrag keine Leistung aus. Für die Risikolebensversicherung bedeutet das: Der Versicherte entrichtet einen in der Regel monatlichen Beitrag, der lediglich zur Deckung des Todesfallrisikos gilt. Die Ansparung von Kapital erfolgt jedoch nicht. Verstirbt der Versicherte während des vereinbarten Absicherungszeitraumes nicht, dann erfolgt keine Leistungsausschüttung. Stößt ihm hingegen etwas zu, wird die komplette Versicherungssumme fällig. Aufgrund ihres vergleichsweise niedrigeren Beitrages wird die Risikolebensversicherung häufig von jungen Familien genutzt. Auch dann, wenn es darum geht, möglichst hohe Versicherungssummen zu vereinbaren, ist diese Art der Lebensversicherung oftmals die empfehlenswerte.

Eine besondere und interessante Form der Risikolebensversicherung ist die sogenannte Lebensversicherung auf zwei verbundene Leben. Sie sichert zwei Personen „über Kreuz“ ab. Stößt einem dieser beiden Personen etwas zu, würde die komplette Versicherungssumme ausgezahlt. Auch Geschäftspartner, die zusammen ein Unternehmen gründen, sichern sich häufig mittels einer solchen Lebensversicherung gegeneinander ab. Im Kommentar von Gerd, vom 14.08.2013 gibt es noch eine  wichtige Anmerkung, was das Erbe angeht.

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4 Antworten

  1. Hecht sagt:

    Hallo,

    ich habe eine erschreckende Statistik gelesen, dass 9% der Menschen nicht das 65. Lebensjahr erreichen… ein doofes Thema, mit dem man sich nicht gerne auseinander setzt…

    Es grüßt das Hecht

  2. Gerd sagt:

    Hallo Klaus,

    bitte überprüfe nochmals Deine Aussage, dass eine Risiko-LV auf zwei verbundene Leben zwei Personen „über Kreuz“ absichern würde.
    Tatsächlich gibt es bei dieser Form der Risiko-LV genau einen Versicherungsnehmer (Person A) und zwei versicherte Personen (in der Regel Person A und Person B). Verstirbt nun Person A während der Versicherungsdauer, kann Person B die Versicherungssumme nur auf Grund des Bezugsrechts ausgezahlt bekommen. In diesem Fall unterliegt die Auszahlung der Todesfallsumme aber der Erbschaftsteuer.
    Bei einer Absicherung „über Kreuz“ würde aber Person A als Versicherungsnehmer eine RLV auf das Leben von Person B abschließen und Person B eine zweite RLV auf das Leben von Person A. Tritt jetzt ein Versicherungsfall ein, kann die Todesfallsumme an den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden und unterliegt damit nicht der Erbschaftsteuer.

    Mit freundlichen Grüßen

    Gerd

  3. Marcel sagt:

    Dass die Erbschaftssteuer in einem solchen Fall auf dem Plan steht, habe ich nicht gewusst. Ich war immer der Auffassung, dass eben dies der Vorteil einer Lebensversicherung gewesen ist. Hat da jemand genauere Informationen zu?

  4. Micha sagt:

    Interessanter Beitrag! Eine Risikolebensversicherung ist im Optimalfall wirklich super günstig. Sollten jedoch Vorerkrankungen vorhanden sein, können die Beiträge schnell ins Utopische springen. Dann ist die Versicherung auch für junge Familien fasst nicht mehr finanzierbar. Besonders beliebt sind Risikolebensversicherungen zur Abdeckung von Immobilienfinanzierungen. Ein weiterer wichtiger Punkt: Niemals Vorerkrankungen verheimlichen, dass fliegt im Falle eines Falles auf und Sie erhalten nichts …