Rückgaberecht bei Online-Shops

Thorben Wengert / pixelio.de

Thorben Wengert / pixelio.de

Viele Menschen stehen dem Shopping im Internet noch immer skeptisch gegenüber. Das ist verständlich, denn es bewegen sich einige schwarze Schafe unter den Shop-Betreibern, die man möglichst von Anfang an erkennen sollte.

Dennoch ist der Schutz beim Online-Shopping heute erheblich höher als die vergangenen Jahre – und wenn wir ehrlich sind: Im Internet einzukaufen ist einfach sehr bequem. Egal was man braucht, ob Bücher, Schuhe oder Elektronikartikel im Online-Shop finden Sie immer eine große Auswahl zu kleinen Preisen, verglichen mit dem stationären Einzelhandel.

Das Widerrufsrecht

Einen großen Beitrag dazu liefert das Widerrufsrecht, welches seit 10 Jahren in Deutschland gilt. Seit dem 04.08.2011 beinhaltet dieses auch das 14-tägige Rückgaberecht bei Käufen in Online-Shops an. Dies regelt die Rückgaberechte in Deutschland.

In Online-Shops muss das Widerrufsrecht deutlich ausgezeichnet werden, also z.B. in einem extra Fenster, oder aber in der Bestellbestätigung. Ist dies nicht der Fall, tritt die Frist nicht in Kraft und der Widerruf kann auch noch nach Monaten und Jahren getätigt werden. In diesen Fällen wird schnell von arglistiger Täuschung und Betrug ausgegangen.

Rechte des Käufers

Die Rückgabe innerhalb von 14 Tagen kann ohne die Angabe eines Grundes in Anspruch genommen werden, sollte aber in Textform (also Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen. Die 14-tägige Frist beginnt übrigens mit dem Erhalt der Belehrung, also z.B. auch der Bestellbestätigung, oder der Anlieferung der Ware – der spätere Zeitpunkt ist der Fristbeginn.

Ein Muster zum Widerruf Ihrer Willenserklärung finden Sie übrigens auf briefform.de.

Sie können die Ware auch ohne Bemerkungen zurückgehen lassen, müssen allerdings bei den meisten Online-Shops für die Versandkostenübernahme vorher Kontakt aufnehmen. Abweichende Regelungen von der Kostenübernahme durch den Verkäufer finden sich normalerweise in den AGB, sind aber eher selten. Wichtig bei Geschäftskunden ist hier auch das beachten des Annahmeverzuges um später rechtlich abgesichert zu sein.

Durch den Widerruf wird der Kaufvertrag komplett aufgelöst, das heißt auch, dass Sie Ihr Geld zurück bekommen. Findige Geschäftsleute bieten hier gerne Gutscheine an, aber darauf müssen Sie nicht eingehen.

Rechte des Verkäufers

Oft erkennt man erst nach dem Aufpacken der Waren, ob einem das Produkt liegt oder nicht. Aber darf man aufgerissene Verpackungen denn noch zurück senden? Die Antwort hierauf ist etwas schwierig, da der Gesetzestext sehr schwammig formuliert wurde.

Dieser erlaubt dem Käufer eine Nutzung des Produkts im Rahmen wie es auch in Ladengeschäften möglich wäre. Sie dürfen also Klamotten anprobieren, aber keine Süßigkeiten naschen. Wird das Produkt beschädigt oder über diesen Rahmen hinaus genutzt und dann zurück gesendet, kann der Verkäufer Schadensersatz fordern und die Kaufpreis nur teilweise zurückerstatten.

Fazit

Um sicher im Internet shoppen zu können, sollten Sie auf jeden Fall darauf achten, wo das Unternehmen seinen Gerichtstand hat – denn nicht alle Länder bieten Online-Käufern diesen Schutz.

Informieren Sie sich bei ausländischen Shops am besten in Foren oder Bewertungsportalen über Erfahrungen von anderen Nutzern um keinen schwarzen Schafen auf den Leim zu gehen. Achten Sie auch auf Gütesiegel wie Trusted Shops oder dem BHV, lassen Sie sich aber nicht von frei erfundenen Siegeln blenden. Ein gesundes Misstrauen schadet nicht – dann steht dem hemmungslosen Einkauf allerdings nichts mehr im Wege.

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5 Antworten

  1. Ulrich Habermann sagt:

    Das Rückgaberecht ist wirklich was tolles. Habe ich schon oft in Anspruch genommen, gerade wenn ich nicht zufrieden war mit dem bestellten Produkt.
    Ich glaube ohne Rückgaberecht, würde ich nur im Laden kaufen. Da kann man sich die Ware direkt anschauen und fällt nicht auf Tricksereien wie Bildbearbeitung oder so rein :-P

  2. Matthes sagt:

    Ich find es auch gut, dass man als Käufer in Deutschland rechtlich so abgesichert ist. Gefällt mir ein Teil doch nicht, kann ich es immer noch zurück geben :)

  1. 1. Juli 2012

    […] Rückgaberecht bei Online-Shops | netz-blog.de – Der Technikblog13. Dez. 2011 … Ulrich Habermann 13. Dezember 2011 um 20:12. Das Rückgaberecht ist wirklich was tolles. Habe ich schon oft in Anspruch genommen, … […]

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