Wie Sie mit dem Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren umgehen sollten

Wer häufig mit dem Auto unterwegs ist, riskiert schnell, zum Beschuldigten im Bußgeldverfahren zu werden. Dies ist nicht immer mit dem Vorsatz verbunden, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden – oft entstehen rechtlich problematische Situationen in der Hektik und im Stress von vollen Straßen und unter dem Zeitdruck von engen Terminen.

Auch bei kleineren Verstößen folgt dann in der Regel im Rahmen des Bußgeldverfahrens der Anhörungsbogen. Sobald Sie diesen in Ihrem Briefkasten vorfinden, sollten Sie zügig – aber mit Überlegung – und angemessen reagieren. Bei Unklarheiten steht es Ihnen frei, auch einen erfahrenen Anwalt hinzuzuziehen – dieser kann Sie eingehend beraten und Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen, die sich Ihnen auch als Beschuldigter im Bußgeldverfahren bieten. Wichtig: Halten Sie Ausschau nach einem Rechtsanwalt, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat – so bietet zum Beispiel Rechtsanwalt Glaenz in Tuttlingen auch online seine kompetenten Dienste an und kann Ihnen daher bundesweit helfend zur Seite stehen.

diddi4 / Pixabay

Besteht eine Pflicht zur Ausfüllung des Anhörungsbogens?

Grundsätzlich ist nach deutschem Recht niemand dazu verpflichtet, sich selbst oder Angehörige in einem Verfahren zu belasten. Auch im Verkehrsrecht müssen Sie sich zur Sache selbst nicht äußern – allerdings sind Sie verpflichtet, Angaben zur Person wahrheitsgemäß auszufüllen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 111 OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten).

Unabhängig von dem Vorwurf, der Ihnen gemacht wird, sollten Sie eine Diskussion über das Fehlverhalten tunlichst unterlassen. Gleiches gilt, wenn bei einem Unfall die Anhörung „vor Ort“ durch Polizeibeamte erfolgt – auch hier brauchen Sie nichts zur Sache auszusagen. Sie sind lediglich verpflichtet, sich wahrheitsgemäß auszuweisen.

Ist der Anhörungsbogen auch der Bußgeldbescheid?

Klare Antwort: Nein! Der Anhörungsbogen ist einfach nur der Weg, den die Behörde nutzt, um den Verursacher einer bestimmten Ordnungswidrigkeit herauszufinden. Wenn Sie den Anhörungsbogen ausgefüllt und zurückgesendet haben, wird dieser bearbeitet. In der Regel folgt nach der Bearbeitung der Bußgeldbescheid. Auch gegen diesen stehen Ihnen Möglichkeiten offen – so können Sie zum Beispiel innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Verzichten Sie auf diese Option, reift der Bußgeldbescheid automatisch zum rechtskräftigen Bescheid.

Sollten Sie Einspruch einlegen, ist es empfehlenswert, diesen gut und nachvollziehbar zu begründen. Denken Sie daran, dass die zuständige Behörde auch bei einem Einspruch versuchen wird, Ihnen den Gesetzesverstoß zweifelsfrei nachzuweisen – dementsprechend steigt auch die Höhe des Bußgeldes für den behördlichen Aufwand.

Wenn mit dem Bußgeld ein Fahrverbot verbunden ist, so kann dieses in einem festgelegten Zeitrahmen durchgeführt werden. In der Regel stehen Ihnen dafür maximal vier Monate zur Verfügung – es sei denn, Sie sind als Wiederholungstäter aufgefallen: Dann müssen Sie sowohl Bußgeld als auch Fahrverbot zeitnah zum rechtskräftigen Bescheid leisten.

Das könnte dich auch interessieren...