Traumhaus auf Menorca: 5 Tipps für den Erwerb der eigenen Ferienimmobilie

Sonne satt, türkisfarbenes Meer und bizarre Steilküsten prägen das Landschaftsbild Menorcas. Massentourismus und Partystimmung, wie etwa auf der Schwesterninsel Mallorca, sucht man auf Menorca hingegen vergeblich. Die kulturell geprägte Insel ist ein UNESCO-Biosphärenreservat und lockt insbesonders Ruhesuchende und Wanderer an. Immer mehr Deutsche wissen dieses Kleinod zu schätzen und ziehen den Kauf einer Ferienimmobilie auf der Trauminsel in Betracht. Doch der Hauskauf in Spanien unterscheidet sich erheblich vom deutschen Recht. Darauf gilt es zu achten:

Tipp 1: Zusammenarbeit mit Makler und Anwalt

Ein Immobilienkauf in Spanien sollte niemals ohne einen Abogado erfolgen. Der deutschsprachige Anwalt, der sich im spanischen Immobilienrecht auskennt, ist unerlässlich. Nicht minder wichtig erweist sich ein erfahrener Makler. Er berät bei dem Options- sowie bei dem Kaufvertrag, prüft Unterlagen, Grundbücher und Kataster. Während der Makler in aller Regel vom Verkäufer bezahlt wird, vertritt der Abogado ausschließlich die Interessen des Käufers. Grundsätzlich kann man sagen: Er bleibt für den Erstkauf von Immobilien Menorca der ideale Einstieg.

Tipp 2: Dem Makler klare Vorstellungen und Wünsche schildern

Es gibt unzählige Immobilien und Grundstücke, die zum Kauf stehen. Um das perfekte Angebot zu erhalten ist es daher unabdingbar, dem Makler seine genauen Vorstellungen über die Ferienimmobilie zu äußern. Beginnend beim finanziellen Spielraum, über die Lage und Größe bis hin zur Ausstattung. Menorca eignet sich besonders für Erstkäufer. Die Liegenschaften sind deutlich preiswerter zu erstehen im Vergleich zu den Nachbarinseln Mallorca oder Ibiza, dafür liegen die Grundstücke vorwiegend an der langen Küstenlinie.

Tipp 3: Spanisches Bankkonto anlegen

Sämtliche finanzielle Angelegenheiten müssen über ein spanisches Konto erfolgen. So zum Beispiel die Bezahlung der Immobilie beim Notar, die per Bankscheck erfolgt. Auch die Betriebskosten der Immobilie laufen über dieses Konto, so etwa die Grundsteuer, Wasser- und Stromrechnungen.

Tipp 4: N.I.E. – ein absolutes Muss

Ohne eine Steuernummer für Ausländer läuft in Spanien gar nichts. Sie wird als N.I.E. bezeichnet (Numero de Identification de Extranjero). Nicht einmal Optionsverträge dürfen ohne diese Steuernummer unterzeichnet werden. In Spanien stellen örtliche Polizeidienststellen diese Nummer am gleichen Tag der Beantragung aus, in Deutschland wird sie über das spanische Konsulat beantragt und beansprucht ein Bearbeitungszeit von etwa 3 bis 4 Wochen.

Tipp 5: Die Nebenkosten und Betriebsausgaben für das Traumhaus nicht vergessen

Rund 10 % des Kaufpreises müssen in Spanien mindestens als Nebenkosten für den Hauskauf einkalkuliert werden. Den Großteil nimmt davon die Grunderwerbssteuer ein, aber auch der Notar und das Grundbuchamt, sowie der Abogado verlangen Gebühren. Zudem muss man sich beim Hauskauf auf Menorca auch über die Folgekosen im Klaren sein. Dazu zählen beispielsweise die Grundsteuer, Gebäude- und Hausratversicherungen, Strom- und Wasser, Telefon oder die laufenden Instandhaltungskosten. Außerdem müssen Immobilienbesitzer in Spanien grundsätzlich beim spanischen Finanzamt eine Steuererklärung einreichen, wofür es eines spanischen Steuerberaters bedarf.

Fazit: Die Balearen gehören bei den Deutschen direkt auf Platz 2 der beliebtesten Reiseziele (*), gleich nach dem eigenen Heimatland. Überlegt man, eine Ferienimmobilie auf den Balearen zu erstehen, lohnt der Blick auf Menorca. Die Insel überzeugt nicht nur mit einer traumhaften Naturkulisse, sondern vor allem mit preisgünstigen Liegenschaften im Vergleich zu den Nachbarinseln Mallorca und Ibiza. Ein Hauskauf auf Menorca sollte niemals ohne erfahrenen Makler sowie einem deutschsprachigen Anwalt, der sich auf spanisches Immobilienrecht spezialisiert hat, von statten gehen.

(*) Statistisches Bundesamt – statista.com – Ranking der beliebtesten Reiseziele der Bevölkerung in Deutschland in den Jahren 2015 bis 2018

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