Erneuerbare Energien Gesetz
In den Nachrichten läuft in letzter Zeit immer wieder die Neuigkeit über die Erhöhung der Strompreise aufgrund des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG).
Das EEG regelt den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Rahmen des politisch geplanten Energiewandels in Deutschland. Doch was regelt dieses Gesetz?
Eine der wichtigsten Regelungen des EEG stellt den Vorrang der erneuerbaren Energien im Strommarkt dar. Auf dem Strommarkt werden die Strompreise nach der sogenannten merit-Order gebildet. Zuerst werden die Stromquellen mit niedrigen variablen Kosten ins Netz eingespeist, was in der Regel Atomkraftwerke sind. Diese sind zudem auch schwer abzustellen und stellen die Grundversorgung sicher. Wird mehr Strom benötigt, werden Kohle- und Braunkohlekraftwerke dazu geschaltet, da diese mittlere Kosten verursachen. Zu Spitzenbelastungen werden dann Öl- und Gaskraftwerke eingeschaltet, weil diese sich sehr spontan ein- und ausschalten lassen aber dafür hohe variable Kosten haben. Vor allen diesen Stromquellen müssen nach dem EEG allerdings die Erneuerbaren Energien, das heißt Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse, etc. eingespeist werden. Dies garantiert (zumindest beim momentanen Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtstrommix) eine Vergütung und steigert deren Attraktivität. Anders als ein Kohlekraftwerksbetreiber kann ein Windkraftbetreiber sicher sein, dass wenn denn Wind weht sein Strom auch vergütet wird.
Der zweite Teil des EEG garantiert ein bestimmte Vergütung für den Strom. Bei Solaranlagen sind seit Juni diesen Jahres folgene Werte Vorgegeben:
Installierte Anlagenleistung Dachanlagen | Freiflächen-anlagen | |||
bis 10 kW | bis 40 kW | bis 1.000 kW | bis 10 MW | bis 10 MW |
19,5 ct/kWh | 18,5 ct/kWh | 16,5 ct/kWh | 13,5 ct/kWh | 13,5 ct/kWh |
Dies ist wichtig, da sich eine Investition in Solaranlagen bei momentanen Anlagenpreisen nicht rechnen würden. Die Differenz des Marktpreises (um die 6 ct/kwh) und der garantierten Leistung wird vom Staat übernommen, der dafür die Kosten auf alle Verbraucher umlegt über die sog. EEG-Zulage. Da in Deutschland mehr Leistung installiert wird als erwartet und somit mehr Solarstrom als erwartet ins Stromnetz eingespeist wird, müssen die Kosten dementsprechend erhöht werden, um die Umlage zu decken. Aus diesem Grund wird auch darüber diskutiert, den Ausbau zu deckeln, um den Verbraucher finanziell zu entlasten.
Wer davon profitieren will, muss sich nur einen „Solararchitekten“ zu sich einladen, der prüft ob eine Solaranlage auf dem eigenen Dach einen Effekt haben würde. Entscheidet man sich zum Bau einer Anlage, bekommt man einen Netzregler zur Regelung von Spannungsschwankungen dazu eingebaut, da der eigene Strom nicht selbst verwendet wird, sondern ins allgemeine Stromnetz eingespeist wird. Durch diese Wende, werden die bisherigen Versorgernetze zu Einspeisenetzen und die Netzregler sorgen dafür, dass es hier keine technischen Probleme mit der dezentralen Steuerung des Stromangebots gibt. Der erzeugte Strom wird dann vergütet und der verbrauchte normal abgerechnet. Ob sich das lohnt, ist bei jedem Haus einzeln zu bewerten, da die Profitabilität von der Dachschräge dem lokalen Klima (Sonnenstunden) etc. abhängt.
3 Antworten
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