Sperren im Internet durch CUII
CUII, was Clearingstelle Urheberrecht im Internet bedeutet, kann Webseiten sperren lassen, was ohne Gerichtsbeschluss durchgeführt werden. Dadurch Werden rechtsstaatliche Prinzipien ausgeschlossen. Nicht ohne Grund wird sich immer wieder mit den Webseiten Sperrungen vor Gericht auseinandergesetzt, denn die Rechte von den verschiedensten Akteuren sind betroffen. Durch diese Entscheidungen wird freier Informationsfluss im Netz eingeschränkt, welcher nicht in private Hände gehört.
Der Grundrechtsschutz
Der Schutz der Kommunikationsgrundrechte im Internet kann nicht ausschließlich durch die Betrachtung des Verhältnisses zwischen Individuum und Staat sichergestellt werden. Neben dem Staat und den individuellen Internetnutzern gibt es weitere, die betroffen sind. Dies sind unter anderem Telekommunikationsunternehmen und Rechteinhaber. In Gerichtsverfahren ist es nicht immer möglich, alle Ansprüche angemessen zu würdigen, da nicht alle Beteiligten Teil des Gerichtsverfahrens sind. Sie können daher auch nicht ihr Anliegen vorbringen. Trotzdem sind die Gerichte dazu verpflichtet, die Grundrechte von allen Betroffenen in die Entscheidungen mit einfließen zu lassen.
Private Netzsperren
Solange es um urheberrechtliche Ansprüche geht, sind die privaten Netzsperren ohne Grundrechtsabwägung nicht mehr vorhanden. Eine private Initiative CUII, entscheidet über die Einrichtungen von den Sperren. Dies geschieht zusammen mit Verbänden aus der Unterhaltungsbranche. In diesem Verfahren ist es nicht vorgesehen, dass ein Gerichtsbeschluss verwendet wird oder die Internetnutzer einbezogen werden. Die zusammengeschlossenen Verbände und Initiative CUII, sind dazu verpflichtet, dass die Internet-Provider bei der Abwehr von solchen zivilrechtlichen Ansprüchen unterstützt werden. Webseiten Betreiber haben eine solche Möglichkeit nicht. Diese werden ausschließlich auf ein privat organisiertes Beschwerdeverfahren verwiesen. Es können Webseiten gesperrt werden, auf denen auch legale Inhalte wiedergegeben werden. Dies kann dann geschehen, wenn der Bezug auf das Gesamtverhältnis von rechtswidrigen zu rechtmäßigen Inhalten nicht im Gleichgewicht sind. Es sollte aber bedacht werden, dass die Entscheidungen des CUII Verfahrens nicht mit denen eines Gerichtes zu vergleichen sind. Daran ändert sich auch nichts, wenn pensionierte Richter an der Konstruktion beteiligt sind. Unter der Adresse https://burning-series.io/ befindet sich eine Anleitung wie man solche Angebote sicher und anonym, über einen VPN nutzen kann.
Die Rolle der Bundesnetzagentur
Die Internetprovider verzichten mit der CUII nicht nur auf gerichtliche Abwägungen der eigenen Grundrechte, sondern auch auf die betroffenen Websitebetreiber und die Internetnutzer. Die Bundesnetzagentur nimmt dazu eine neutrale Stellung und äußert, dass eine eingehende und inhaltliche Prüfung der jeweiligen Sperrentscheidungen nur dann durchgeführt werden, wenn ein Beschwerdefall vorliegt. Die Sperrungen werden durch die CUII durchgeführt und sind keine behördlichen Anordnungen von der Bundesnetzagentur. Die neue Netzneutralisierungsverordnung verbietet DNS-Sperren, wenn diese nicht gerichtlich oder behördlich angeordnet wurden. Aus diesem Grund ist es fragwürdig, was durch die CUII durchgeführt wird. Bei der Sperrung von Webseiten, die durch die CUII befohlen werden, fehlen eine Rechtsgrundlage und die Sperrungen verstoßen damit gegen die Netzneutralität Verordnung. Bei fehlenden gerichtlichen und behördlichen Anordnungen besteht ein erheblicher Zweifel an der europarechtlichen Zulässigkeit. Durch das Bundeskartellamt wird gemahnt, denn wenn alle großen Internetprovider koordiniert Webseiten sperren, gibt es nicht die Möglichkeit, kartellrechtliche Einwände zu erheben.