Die Ausbildungsversicherung

Vorsorge zur Ausbildung

Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Eltern und Großeltern haben häufig großes Interesse, für ihre Kinder bzw. Enkel zu sparen. Das ist auch gut so. Denn wer seinen Kindern oder Enkeln später kostenintensive Dinge wie beispielsweise ein Studium finanzieren möchte, sollte frühzeitig mit dem Aufbau eines finanziellen Polsters beginnen. Andernfalls wird der finanzielle Aufwand vergleichsweise groß. Je weniger Zeit zur Ansparung eines Betrages verbleibt, desto mehr muss aufgewendet werden, um das gewünschte Sparziel zu erreichen.

Eine interessante und vor allem von vielen Eltern genutzte Sparvariante für Kinder ist die Ausbildungsversicherung. Zum einen bietet diese eine Möglichkeit, Kapital mittel- und langfristig verzinslich anzusparen. Zum anderen jedoch sichert sie den Todesfall einer festgelegten Person ab. Bei der Ausbildungsversicherung handelt es sich also praktisch um eine „kleine“ Lebensversicherung. Da es meist am sinnvollsten ist, den „Versorger“ des Kindes abzusichern, wird diese Versicherung oftmals von Eltern abgeschlossen. Wie bei anderen Lebensversicherungen auch, wird im Rahmen des Vertragsabschlusses eine Gesamtlaufzeit festgelegt, während der ein Versicherungsschutz besteht. Zudem legt der Versicherte eine Zielsumme fest, die bei Ablauf der Vertragslaufzeit angespart sein soll. Je nach Höhe dieser Summe und dem zu erwartendem Risiko für die Versicherung, errechnet sich ein Beitrag. Dieser ist in der Regel monatlich vom Versicherungsnehmer zu entrichten. Das Besondere an der Ausbildungsversicherung ist, dass die gewünschte Zielsumme in jedem Fall zur Verfügung steht. Sowohl dann, wenn der Versicherte das Ende des festgelegten Zeitraumes erlebt, also auch in seinem Todesfall während dieser Zeit. Tritt Letzteres ein, dann wird der Vertrag zudem beitragsfrei gestellt. Die Auszahlung der gewünschten Summe findet jedoch trotzdem statt. Kurz: Erlebt der Versorger das Ende des Zeitraumes, ist die Summe angespart und wird ausgeschüttet. Verstirbt er jedoch während der Vertragslaufzeit, müssen keine Beiträge mehr eingezahlt werden, obwohl der Versicherer trotzdem eine Ausschüttung am Ende der Laufzeit vornehmen wird.

Streng genommen hat die Ausbildungsversicherung demnach nichts mit der Ausbildung des Kindes zu tun, denn die Absicherungszeiträume sind bei Vertragsabschluss grundsätzlich frei wählbar. Allerdings bietet sich die Nutzung einer solchen Versicherung zum Absichern der späteren Ausbildungskosten eines Kindes an. Ob das Kapital später tatsächlich zur Finanzierung der Ausbildung dient, ist für den Versicherungsvertrag aber unerheblich.

Zur steuerlichen Behandlung: Wie erwähnt handelt es sich bei der Ausbildungsversicherung um eine Art der Lebensversicherung. Das bedeutet, dass die während der Laufzeit erzielten Erträge steuerpflichtig sind, sofern der Vertrag nicht mindestens 12 Jahre läuft und der Versicherte bei Auszahlung nicht mindestens 60 Jahre alt ist. Da das bei solchen Verträgen grundsätzlich nicht der Fall ist, müssen die erzielten Erträge bei Ablauf des Versicherungsvertrages komplett versteuert werden.

Das könnte dich auch interessieren...

2 Antworten

  1. Miriam sagt:

    Zu meiner Zeit gabs die noch nicht :-(

  1. 22. November 2012

    […] Störungen bei der Erfüllung eines Kaufvertrages in Form von Nicht-rechtzeitig-Zahlung und auf die Gewährleistungsrechte bei mangelhafter Lieferung eingegangen. Die mangelhafte Lieferung und die nicht-rechtzeitig-Lieferung sind Pflichtverletzungen […]