Rentenversicherung – Riester-Rente
Die gesetzliche Rentenversicherung gehört zum Sozialversicherungssystem in Deutschland. Die Rentenversicherung dient zur Alterssicherung, die größtenteils durch das Umlageverfahren finanziert wird. Beitragszahler die einer Versicherungspflicht unterliegen oder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, erhalten einen Anspruch auf eigene Rente im Rentenalter. Dies ist im sogenannten Generationenvertrag festgelegt. So zahlen derzeit Versicherungspflichtige die Renten derer, die aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind und erhalten im Alter, durch die Festlegung im Generationenvertrag, ihre Rente aus den Beiträgen der Versicherungspflichtigen. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind die „Deutsche Rentenversicherung Bund“ und die „Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See“.
Die Rentenversicherung wird aus Beiträgen finanziert, die jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen werden. Der Beitragssatz beträgt seit dem 01.01.2007 19,9%. Die Beitragsbemessungsgrenze (der Betrag von dem Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung höchstens erhoben werden) für die Rentenversicherung liegt derzeit bei 5.500 € pro Monat (alte Bundesländer) bzw. 4.800 € (neue Bundesländer).
Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung sind neben dem Geburtenrückgang, steigende Lebenserwartung, hohe Arbeitslosigkeit und vorzeitiger Ruhestand. Immer weniger Beitragszahler müssen derzeit für immer mehr Rentner aufkommen. Aus diesem Grund wird die private Altersvorsorge immer wichtiger. Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge sind eine private Rentenversicherung, die Riester-Rente und die Rürup-Rente.
Die Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen geförderte, privat finanzierte Rente. Alle Personen, die zulagenberechtigt sind, können eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen. Zu den Förderberechtigten gehören alle, die in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, Wehr- und Zivildienstleistende, Bezieher von Arbeitslosengeld, Angestellte im öffentlichen Dienst, 400€-Jobber, die den vollen Rentenversicherungsbeitrag zahlen, Versicherte während der Kindererziehungszeit und Selbstständige, die in die Künstlersozialkasse einzahlen. Nicht förderberechtigt sind hingegen alle nicht rentenversicherungspflichtigen Selbstständige, 400€-Jobber, die keinen eigenen Rentenversicherungsbeitrag zahlen und Pflichtversicherte in eigenen berufsständigen Versorgungen (z.B. Architekten).
Wird eine Person bei Ehepaaren gefördert und die Andere ist nicht förderfähig, so kann für die nicht förderfähige Person ein reiner Zulagenvertrag beantragt werden. Es handelt sich dann um einen beitragsfreien Riestervertrag mit Anspruch auf die Altersvorsorgezulage.
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Die staatliche Zulage bei Riesterverträgen beträgt 154 € als Grundzulage. Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage von 185 € (ab 2008 neugeborene Kinder: 300 €), die der Mutter zugeteilt wird (auf Antrag kann sie dem Vater zugeteilt werden). Das Eintrittsalter beträgt 15 Jahre (mit Beginn der Ausbildung) und das Höchstalter beträgt 58 Jahre.
Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, besteht ein Mindesteinzahlbetrag von 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 €). Es ist auch möglich, weniger Beitrag in den Riestervertrag einzuzahlen. Dann wird die Förderung allerdings prozentual angepasst. Die Mindesteinlage im Jahr liegt bei 60 € (5 € im Monat).
Anspruch auf Auszahlung der Rente besteht ab dem 60. Lebensjahr. Die Auszahlung der Rente beginnt spätestens mit dem 67. Lebensjahr. Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine lebenslange Rente. Bei Rentenbeginn können maximal 30 % der Rente als Kapital ausgezahlt werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Mindestverzinsung des Kapitals von 2,25 % jährlich. Die Gesamtverzinsung ist allerdings abhängig vom abgeschlossenen Riestervertrag. Neben der Mindestverzinsung ist auch eine Garantie der eingezahlten Beiträge gesetzlich vorgeschrieben.
Die Vorteile der Riester-Rente lassen sich durch Steuervorteile und die hohen Zulagen vom Staat belegen. Durch die später mögliche Teilauszahlung von 30% des Kapitals ist eine flexible Investition ins Rentenalter möglich. Die eingezahlten Beiträge der Riester Rente sind zudem nicht pfändbar, es gibt eine Garantie der eingezahlten Beiträge und zudem eine Mindestverzinsung mit eventuell erwirtschafteten Überschüssen der Versicherung.
Eine Möglichkeit der Anlage des Riestervertrages liegt in einem Sparplan. Hierbei existieren lediglich die garantierte Verzinsung von 2,25 % und die staatliche Förderung.
Eine weitere Möglichkeit ist die Investition in eine fondsgebundene Rente. Hierbei werden die Beiträge nicht fest angelegt, sondern in Investmentfonds investiert. Auf diese Weise lassen sich bei Erfolg der Anlage spürbar höhere Erträge erwirtschaften. Diese sind jedoch nicht garantiert (lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Beitragsgarantie greift hier).
Volkswirtschaftlich ist eine private Zusatzrentenversicherung sehr wichtig, da aufgrund der oben beschriebenen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung (weniger Beitragszahler, mehr Beitragsempfänger) die Renten aus der gesetzlichen Versicherung sinken werden. Dadurch mindert man die zunehmende Altersarmut.
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7 Kommentare to “Rentenversicherung – Riester-Rente”
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Klaus


Eine gute Zusammenfassung der zum Thema Riester-Rente!
Ich finde auch, dass das ein sehr schöner Artikel ist. Man kann sich nicht genügend mit dem Thema auseinander setzen, sonst heisst es: Falscher Anbieter, mickrige Rente!
In diesem Sinne …..
[...] zum Thema finden Sie hier: Altersvorsorge Mehr zum [...]
Ich kann mich Heike und Siegmund nur anschließen. Absolut guter und informativer Artikel. Darf ich diesen in teilen Zitieren inkl. Quellenangabe?
Hallo Marcel,
das darfst du gerne machen.
Viele Grüße,
Klaus
Bei wenig Einkommen kann man allerdings auch Riester vergessen…..
ich hatte auch Pech mit meinem Anbieter und kann keine Einmalzahlung erhalten. Es war ein großer Versicherer mit vier Buchstaben.