GVU-Trojaner erpresst User mit pornografischen Inhalten

Trojaner im Internet

Quelle: Gerd Altmann / pixelio.de

Der GVU-Trojaner und der Bundespolizei-Trojaner halten die PC-User jetzt schon über einen längeren Zeitraum in Atem. Nach einer Infizierung kann die Sperrung des kompletten Systems die Folge sein. Es erscheint eine amtlich wirkende Nachricht mit originalem Logo der Bundespolizei oder der Gesellschaft für Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Der Trojaner schwirrt schon in zahlreichen Varianten durchs Web. Und jetzt ist er sogar noch heimtückischer geworden.

Erpressung mit kinderpornografischen Inhalten

In der Meldung des Trojaners heißt es, dass „der Rechner im Zusammenhang mit der Verbreitung kinderpornografischen Materials, bei terroristischen Aktionen, Urheberrechtsverletzungen oder anderen Straftaten genutzt worden sei“. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik warnt vor diesen Trojanern und ebenfalls davon den geforderten Betrag zu bezahlen.

Der aktuelle Falls ist besonders listig. Oftmals wird ein Bildausschnitt mit kinderpornografischem Material in die Computersperre eingebunden. Macht der User jetzt einen Screenshot davon oder nimmt ein Foto oder Video von diesem Bild auf, befindet er sich tatsächlich im Besitz von kinderpornografischem Material. Dies ist eine Straftat und kann entsprechend geahndet werden.

Zahlungsaufforderung – 100 Euro bitte!

Das Schreiben welches auf dem Bildschirm angezeigt wird, sieht amtlich aus und macht einen hoch professionellen Eindruck. Damit unterscheidet es sich von vielen Viren, die oftmals durch Fehler in der Rechtschreibung auffallen. Dennoch ist es lediglich ein gefährlicher Trick, um Geld abzukassieren. Die Erpresse fordern 100 Euro von den Betroffenen.

Dieser Betrag ist mit Bedacht sehr klein gewählt worden. Bei größeren Beträgen würden viele Leute stutzig werden. Bei 100 Euro hingegen werden oftmals keine Fragen gestellt. Der Betrag wird wie aufgefordert via Ukash oder Paysafecard beglichen. Teilweise werden die Rechner sogar wieder freigeschaltet. Damit ist der Virus jedoch nicht verschwunden, sondern nur kurzzeitig deaktiviert. Nach wenigen Tagen, Wochen oder bestenfalls Monaten tritt erneut eine Sperrung des Rechners mit Zahlungsaufforderung ein.

Wer von diesem Virus betroffen ist, sollte auf keinen Fall bezahlen.

Schutz vor GVU-Trojaner

Den Trojaner kann sich jeder per Mail, wenn der Anhang geöffnet wird, durch das Surfen auf dubiosen Websites und das Fehlen eines Anti-Viren-Programms einfangen. Wichtig ist insbesondere, dass E-Mail-Anhänge nur von Personen geöffnet werden, die bekannt sind. Viele Adressen klingen nach echten Unternehmen, gaukeln diese jedoch nur vor. Eine Recherche im Internet gibt oftmals darüber Aufschluss.

Wer sich den GVU- oder BKA-Trojaner eingefangen hat, der sollte sich an eine der vielen Anleitungen zur Entfernung der Schadsoftware aus dem Web richten. Je nach Variante kann die Entfernung etwas anders durchgeführt werden.

Das könnte dich auch interessieren...

2 Antworten

  1. Klaus sagt:

    Viren und Trojaner sind unschöne Schädlinge, die sich im Internet tummeln. Ich bin glücklich, dass mein Virenscanner bisher alle Schädlinge erkannt hat und unschädlich gemacht hat.

    Ein toller Artikel zum GVU Trojaner. Vielen Dank dafür

  2. Lukas sagt:

    Solche Trojaner sind nervtötend, zum Glück aber leicht zu beseitigen. Wir beschäftigen uns grob mit ähnlichen Themen, könnt gerne reinschauen :)