Ich will eine gekaufte Android-App zurückgeben – was kann ich tun?
Im Playstore von Google finden sich ungemein viele kostenpflichtige Apps, welche auf den ersten Blick den Anschein erwecken, den persönlichen Anforderungen eines Nutzers zu entsprechen.
Die Beschreibung einer bestimmten App hört sich positiv an und auch die Nutzerbewertungen loben die App in hohen Tönen und daher entscheidet sich der interessierte Nutzer für den Kauf der Anwendung.
Nach der Installation bemerkt der Nutzer jedoch, dass die gekaufte App aus bestimmten Gründen doch leider nicht seinen Anforderungen entspricht oder auf dem mobilen Gerät nicht optimal läuft. In diesem Fall kann sich der Android-Freund den bezahlten Betrag zurückerstatten lassen und die App wieder deinstallieren.
In welchem Zeitraum kann man sich den Betrag zurückerstatten lassen?
Sofern der Android-Nutzer eine gekaufte App zurückgeben und sich das Geld zurückerstatten lassen möchte, muss er dies innerhalb von zwei Stunden nach dem Kauf der App erledigen. Sofern diese Frist abgelaufen ist, kann der Nutzer nur noch auf die Kulanz des Entwicklers hoffen, der einer Rückerstattung zustimmen muss. Hierfür ist es nötig, direkt per Mail mit dem Entwickler der App in Kontakt zu treten.
Wie kann man eine App zurückgeben?
Die Rückerstattung innerhalb der 2-Stunden-Frist ist denkbar einfach. Sofern der Android-Freund bei den ersten Tests der App feststellt, dass sie nicht seinen Ansprüchen gerecht wird, muss er einfach den Playstore erneut besuchen, die Seite der jeweiligen App aufrufen und auf den Button klicken, welcher die Rückerstattung des bezahlten Betrags ermöglicht.
Die App wird daraufhin deinstalliert, aus der Liste der eigenen Apps entfernt und der Betrag wird dem Googlekonto gutgeschrieben, auf das Kreditkartenkonto oder Paypalkonto zurücküberwiesen.
Sofern die 2-Stunden-Frist jedoch bereits abgelaufen ist, findet der Nutzer anstatt des Rückerstattungsbuttons einen Button für die Deinstallation der App vor. Die App wird bei dessen Betätigung zwar deinstalliert, verbleibt aber in der Liste der gekauften Apps des Google-Kontos.
Ein wirklich interessantes Thema. Muss ich auch mal ausprobieren. Danke