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Wann wird wirklich ein Drohnenführerschein benötigt? 

Im Jahr 2018 kam die Drohnenverordnung der Bundesregierung, die für mehr Sicherheit im deutschen Flugraum sorgen sollte. Das war auch bitter notwendig – bedenkt man, wie viele Drohnen in den letzten zehn Jahren in Deutschland verkauft wurden und seitdem durch die Lüfte schweben. Dabei sind in der Vergangenheit häufig auch Drohnen in Bereichen aufgestiegen, die als Flugsicherheitszonen ausgewiesen sind. Zum Beispiel Bereiche rund um Flughäfen, Stadien oder andere Orte von öffentlichem Interesse.

Dabei ist die Begeisterung der Menschen für Drohnen nur allzu verständlich. Denn neben der Möglichkeit, eine Drohne frei durch die Lüfte schweben zu lassen, bieten moderne Drohnen, mit spezieller Ausrüstung ausgestattet, die Möglichkeit atemberaubende Luftaufnahmen zu machen.

Der Drohnenführerschein nach der Drohnenverordnung

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im Rahmen der Drohnenverordnung im Jahr 2018 umfassende Regelungen für den privaten und den gewerblichen Gebrauch von Drohnen auf den Weg gebracht. So wurden die Drohnen beispielsweise nach Abfluggewicht gestaffelt. Hier wird nun unterschieden zwischen Drohnen mit einem Abfluggewicht von:

  • ab 0,25 kg
  • ab 2 kg
  • ab 5 kg

Für alle drei Kategorien gilt die Kennzeichnungspflicht. Das bedeutet, dass sie mit einer Plakette versehen sein müssen, auf der der Name und die Adresse des Drohnenhalters vermerkt sind. Ab einem Abfluggewicht von 2 kg ist es notwendig, einen Kenntnisnachweis zu erbringen. Das ist der sogenannte Drohnenführerschein.

Es gibt zwei Möglichkeiten einen solchen Drohnenführerschein zu erhalten. Variante eins die Prüfung durch eine von der Luftfahrt Behörde anerkannte Prüfstelle. Variante Nummer zwei ist die Belehrung durch einen Mitarbeiter eines Luftsportverbandes. Nach einer entsprechenden Einweisung dort kann ebenfalls ein solcher Kenntnisnachweis ausgestellt werden.

Wer Drohnen ab einem Abfluggewicht von 5 kg fliegen will, braucht neben dem Kenntnisnachweis zusätzlich noch eine Fluggenehmigung.

Worauf gilt es bei der Auswahl der richtigen Drohne zu achten?

Wer selbst einmal den besonderen Reiz eines anderen Blickwinkels erleben möchte, der sollte bei der Auswahl des Modells auf einige Punkte achten. Zu aller erst einmal stellt sich die Frage, was genau der Nutzer mit der Drohne machen möchte. Wer beispielsweise traumhafte Luftaufnahmen machen möchte, braucht eine Drohne, die nicht nur über eine entsprechende Kamera verfügt. Sondern auch mit genügend Stabilität in der Luft liegt und die sich entsprechend gut steuern lässt. Andernfalls werden die Bilder und Filme sehr verwackelt werden.

Die Qualität der Drohne spielt dabei also eine wichtige Rolle. Dazu kommt die Frage nach dem Abfluggewicht. Nach deutschem Recht wird ein Kenntnisnachweis oder ein Drohnenführerschein benötigt, wenn eine Drohne ein Abfluggewicht von mehr als 2 kg hat. Damit ist nicht das Nettogewicht der Drohne gemeint, sondern das Gesamtgewicht, dass die Drohne mit allem Zubehör hat. Wer also eine Kamera und entsprechendes Zubehör an seiner Drohne verbaut hat, muss beachten, dass das Gesamtgewicht nicht über 2 kg liegt. Alternativ ist der Drohnenführerschein notwendig.

Was ändert sich zum 01.07.2020?

Was wäre ein Rechtsgebiet ohne die regelnde Hand der EU? Da in den letzten Jahren bei Weitem nicht alle europäische Länder so fleißig waren, sich eine entsprechende Drohnenverordnung zu geben, wurde die EU hier tätig. Dazu kommt der Punkt, dass Drohnen in Zeiten von Terrorgefahr immer mehr auch als Gefahr an sich wahrgenommen werden. Die neue Drohnenverordnung der EU entwickelt ihre Wirkung allerdings erst ab dem 01.07.2020. Bis dahin gilt deutsches Recht weiterhin.

Darüber hinaus behalten die Kenntnisnachweise (nach aktuellem Kenntnisstand) auch nach dem 01.07.2020 ihre Gültigkeit – zumindest für eine Übergangszeit von 3 Jahren. In dieser Zeit muss dann ein entsprechender neuer Drohnenführerschein nach europäischem Recht gemacht werden.

Diese Gewichtsklassen gelten ab dem 01.07.2020

Die neuen Gewichtsklassen liegen bei

  • Drohnen ab 0,25 kg
  • Drohnen ab 0,9 kg
  • Drohnen ab 4 kg
  • Drohnen ab 25 kg

Welche Auflagen der jeweilige Pilot oder Halter einer Drohne erfüllen muss, ist jetzt allerdings nicht mehr nur vom Gewicht abhängig. Auch vom Einsatzgebiet beispielsweise.

Diese Drohnenführerscheine gibt es ab dem 01.07.2020

Mit einem einfachen Kenntnisnachweis, oder einem zumindest vergleichbaren einfachen Drohnenführerschein, darf ab dem 01.07.2020 nur noch mit einer Drohne mit einem Gewicht zwischen 250 g und 900 g geflogen werden. Für diesen einfachen Drohnenführerschein ist ein Online-Vorbereitungskurs zu absolvieren. Anschließend kann auch online die entsprechende Prüfung abgelegt werden.

Wer eine Drohne mit mehr als 900 g Abfluggewicht fliegen möchte, muss einen großen Drohnenführerschein machen. Dazu sind entsprechende Schulungen mit Präsenzzeiten und einer schriftlichen Prüfung erforderlich. Zu den neuen Themenfeldern in der Prüfung gehört hier beispielsweise das Gebiet „Menschliche Leistungsfähigkeit“. Dieser Führerschein kann nur bei von der EU entsprechend zertifizierten Prüfstellen abgelegt werden.

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