Die eigene Webseite überwachen lassen
Mit steigenden Besucherzahlen, steigt auch das Bedürfniss nach einer hochverfügbaren Webseite. Im Internet gibt es zwar zahlreiche Anbieter von Webseiten, bei denen eine hohe Verfügbarkeit garantiert wird, doch leider kann es auch hier immer mal zu Problemen mit der Webseite kommen.
Um einen Ausfall frühzeitig zu erkennen, gibt es Anbieter wie serverstate.de, die sich um die Überwachung der eigenen Webseite oder des eigenen Servers kümmern. So wird in regelmäßigen Intervallen die Verfügbarkeit der Seite oder einzelner Dienste überprüft.
Die Überprüft ist dabei für unterschiedliche Protokolle möglich. Dazu gehören z.B. HTTP/HTTPS, POP3, SMTP, IMAP, PING und FTP. Aber auch interne Server-Parameter wie die aktuelle CPU-Auslastung oder der Festplattenspeicher lassen sich überwachen.
Sollte es einmal zu einer fehlgeschlagenen Überprüfung kommen, wird die Fehlermeldung protokolliert und eine Benachrichtigung wird versendet. So lässt sich auch im Nachhinein genau nachvollziehen, welcher Fehler aufgetreten ist und wie lange die Nichterreichbarkeit gedauert hat.
Serverstate bietet bei der Form der Benachrichtigung zahlreiche Möglichkeiten an. So ist es möglich, für jede Fehlermeldung individuelle Empfänger auszuwählen. Dabei werden E-Mails versendet, SMS Nachrichten verschickt oder Statusnachrichten per Twitter gepostet. Auch die Bereitstellung einzelner Stati auf einer externen Webseite ist möglich.
Über zahlreiche Reporting-Tools lässt sich im Nachinein eine Monatsübersicht erstellen, die Kennzahlen wie „Uptime“, die Antwortszeit, die Anzahl der Ausfälle und die durchschnittliche Ausfallszeit angeben. Wir sehen also, eine Server Überwachung mit serverstate.de kann durchaus helfen, um Ausfälle der eigenen Webseite oder des Servers zu protkollieren.
Ich halte ein ordentliches Monitoring für gar nicht so unwichtig. Ein Ausfall der Webseite kann durchaus teure Folgen nach sich ziehen.
Ich finde auch das ein ordentliches Monitoring sehr wichtigist und nicht zu gering eingeschätzt werden darf