Laptops und Smartphone günstig im Ausland kaufen

Quelle: pixabay.com

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In vielen Ländern bietet sich die Möglichkeit an günstige Geräte, wie Laptops und Smartphones, zu kommen.

Jedoch sollte jeder reiselustige Technikfreund vor dem Kauf eines derartigen Geräts bedenken, dass sich dahinter gestohlene und somit illegale Ware verstecken kann.

Zudem kann es bei einem werthaltigen Gerät, welches günstig und legal im Ausland gekauft wurde, bei der Heimreise eventuell zu Ärger mit dem deutschen Zoll. Denn ab einem bestimmten Wert muss der Technikfreund für sein im Ausland gekauftes Gerät Steuern nachzahlen.

Wie kann man sich vor illegaler Hehlerware schützen?

Um nicht versehendlich ein gestohlenes Gerät im Ausland zu erwerben, sollte der Technikfreund grundsätzlich ein paar Regeln beachten.

Zum einen gilt es, Geräte jeglicher Art niemals auf der Straße sondern nur in einem guten Shop zu kaufen. Zudem ist es wichtig, dass das Gerät neuwertig ist und in einer Originalverpackung ausgehändigt wird.

Auch auf eine ordnungsgemäße Rechnung sollte der Tourist grundsätzlich bestehen. Doch selbst wenn alle diese Kriterien erfüllt werden, ist ein vollständiger Schutz vor Hehlerware im Ausland nicht gewährleistet.

Der Zoll macht Probleme!

Wie bereits erwähnt, kann es bei der Heimreise zu Problemen mit dem Zoll kommen, wenn im Ausland ein werthaftiges Gerät gekauft wird. Übersteigt der Wert des Geräts einen bestimmten Preis, so verlangt der Zoll eine Nachzahlung der Steuern.

Zudem kann noch eine Strafe erhoben werden, sofern der Technikfreund das Gerät bei der Einreise nach Deutschland nicht anmeldet und bei einer Stichprobe erwischt wird.

Der Zoll will, dass ich für mein eigenes Gerät Steuern nachzahle!

Die meisten Touristen führen heutzutage ein Laptop, Tablet oder ein Smartphone mit sich. Sollte es sich hierbei um ein relativ neues und zudem teures Gerät handeln, kann es wiederum zu Diskussionen mit dem Zoll bei der Einreise nach Deutschland kommen.

Daher ist der Technikfreund stets gut beraten, ein Foto oder ein Scan der Rechnung von seinem Gerät mitzuführen, mit dessen Hilfe er belegen kann, dass das Gerät bereits vor der Reise gekauft wurde.

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1 Reaktion

  1. Ulfert sagt:

    Jup, selber letzten Monat einen Riesenärger gehabt, weil ich mit meinem in Deutschland gekauften MacBook aus USA zurück gekommen bin. Was ein Affentanz, bis das geklärt war, dass ich das Ding nicht geschmuggelt habe. In Zukunft lege ich immer ne Kopie der Rechnung bei neuwertigen Geräten dabei.