Smartphone am Arbeitsplatz – was ist zu beachten?
In Zeiten von Whatsapp & Facebook ist das Smartphone ein alltäglicher Gebrauchsgegenstand.
Doch statt wie zu vergangenen Zeiten das Handy in der Schreibtischschublade verschwinden zu lassen, wurde das Kommunikationsmittel zum Garant für Ärger am Arbeitsplatz. Einen rechtlichen Ausblick auf das was möglich ist, bekommen Sie hier.
Ich muss mal schnell telefonieren – Eine Grauzone unter Duldung
Viele Arbeitgeber, vor allem in kleineren Betrieben drücken ein Auge zu wenn ein Anruf des Kindes erfolgt oder der Blick kurzzeitig auf das Mobiltelefon abschweift, da eine neue Nachricht in Whatsapp erwartet wird.
Dies geschieht unter Duldung, da dies auch unterbunden werden könnte. Hierbei greift das sogenannte Weisungsrecht des Arbeitgebers, welcher die Organisationslinien im Betrieb festlegt.
Um die Ablauforganisation nicht zu gefährden, könnte ein Handyverbot ausgesprochen werden. Sollte solch ein Verbot eingeführt werden, wäre es sinnvoll den Kompromiss vorzuschlagen Notfalltelefonate über ein bestimmtes Telefon im Büro laufen zu lassen.
Zusätzlich sollte der Arbeitsvertrag nach einer Klausel durchsucht werden, mit der die Nutzung von Mobiltelefonen während der Arbeitszeit geregelt ist.
Konsequenzen, mit denen man leben muss
Wenn sich ein Arbeitnehmer weigert, das Beantworten von Whatsapp Nachrichten und Telefonaten zu unterlassen, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Eine Abmahnung reiht sich hier nicht selten ein und kann schlussendlich zu einer Kündigung führen. Zur Vorbeugung könnte ein Gespräch mit dem Chef sinnvoll sein. Im Übrigen ist auch das Aufladen vom Smartphone am Arbeitsplatz grundsätzlich strafbar. So kann eine kurze Aufladung des Akkus als „Stromklau“ bezeichnet werden. Eine lange Betriebszugehörigkeit kann davor nicht schützen.
Ein beruflich genutztes Handy – Die Ausnahme
Vor allem Monteure müssen für Ihren Chef ständig erreichbar sein. Hierfür wird des Öfteren ein zur beruflichen Nutzung bereitgestelltes Handy vergeben.
Obwohl es ein Handy für berufliche Angelegenheiten ist finden auch hier Privatgespräche nur unter Duldung statt und sollte vorher mit dem Chef abgeklärt werden. Um dies zu umgehen, könnte das private Smartphone auch zu beruflichen Zwecken genutzt werden.
So kann, auch der Arbeitnehmer um die ein oder andere Ausrede verlegen sein. Trotzdem darf das Sicherheitsrisiko, welches ein berufliches Mobiltelefon beherbergen kann, nicht unterschätzt werden, vor allem da dieses in die internen IT- Sicherheitsabläufe integriert sein kann.
Fazit
Grundsätzlich geschieht vieles unter der Duldung des Arbeitgebers. Trotzdem sollte der Arbeitnehmer seinen Spielraum nicht ausreizen.
Ein wichtiger Tipp wäre hier das Smartphone für einen gewissen Zeitraum auszuschalten, um sich vollkommen auf die Arbeit zu konzentrieren. Alternativ könnte man sich angewöhnen nur zu einem gewissen Zeitpunkt auf das Mobiltelefon zu schauen. Außerdem sollte man das Handy grundsätzlich nur auf Vibration stellen und bei Telefonaten den Raum verlassen um die Kollegen nicht zu stören.